Wähler erreicht die Jurystufe

„Großer Preis des Mittelstandes 2019“

Mittlerweile ist Halbzeit für den Wettbewerb in 2019. Bundesweit stehen nun nur noch 758 Unternehmen vor der letzten Wettbewerbshürde, in der Zwölf Regionaljurys über „Finalisten“, „Preisträger“ und „Sonderpreisträger“ entscheiden.

Wir freuen uns, die Preiskriterien erfüllt und mit unserem Team die 2. Stufe erreicht zu haben.

Wähler gehörte zum Kreis der über 5.300 nominierten Unternehmen für den „Großen Preis des Mittelstandes“. Für den 25. Wettbewerb wurden in allen 16 Bundesländern kleine und mittelständische Unternehmen von mehr als 1.000 Kommunen, Institutionen, Kammern, Verbänden, Unternehmen und Einzelpersonen nominiert. Umso stolzer sind wir, es in die nächste Runde geschafft zu haben.

Kein anderer Wirtschaftswettbewerb in der Bundesrepublik erreicht eine solch große und über mehrere Jahre anhaltende Resonanz wie der „Große Preis des Mittelstandes“ der Leipziger Oskar-Patzelt-Stiftung. Der Große Preis ist nicht dotiert. Es geht auch für uns einzig und allein um Ehre, öffentliche Anerkennung und Bestätigung unserer Leistungen, ganz ohne finanzielle Anreize.

Wir bedanken uns bei der zuständigen Agentur für Wirtschaftsförderung in Cuxhaven, welche uns für die Auszeichnung vorgeschlagen hat und sind gespannt auf die Jurybewertung.

Ganz unabhängig davon, wie am Ende die Entscheidung ausfällt, gibt es bereits jetzt Gewinner: Der unternehmerische Mittelstand mit all seinen Mitarbeitern. Das Motto des 25. Wettbewerbs in 2019 lautet „Nachhaltig Wirtschaften“ – das kommt auch der Umwelt und Gesellschaft zu Gute.

Die Wettbewerbskriterien

Jedes Unternehmen wird in seiner Gesamtheit und zugleich in seiner Rolle innerhalb der Gesellschaft in folgenden Kriterien bewertet:

1. Gesamtentwicklung des Unternehmens
2. Schaffung/Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
3. Modernisierung und Innovation
4. Engagement in der Region
5. Service und Kundennähe, Marketing.

Gefordert sind für alle Teilnehmer hervorragende Leistungen in allen fünf Kriterien. Die Nichterfüllung nur einer dieser Punkte kann zum Ausschluss des Wettbewerbs führen.

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2020-08-12T09:48:08+02:008. Mai, 2019|Aktuelles|
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